- Erarbeitung und ständige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen
- Vorschlag von Maßnahmen zum Abbau der Gefährdungen sowie Wirksamkeitskontrolle
- Erarbeitung der Betriebsanweisungen nach §12 BetrSichV und §14 GefStoffV